§ 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung
Was ist in §20 SGB V geregelt?
In §20 des fünften Sozialgesetzbuchs sind Leistungen der Krankenkassen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken geregelt. Demnach sind Krankenkassen dazu verpflichtet gesundheitsfördernde Maßnahmen zu subventionieren. Durch diese Regelung soll selbstbestimmtes und gesundheitsorientiertes Handeln gefördert werden, weil so die soziale Ungleichheit von Gesundheitschancen minimiert wird.
Gesund aufwachsen: Lebenskompetenz, Bewegung und Ernährung
Wir wünschen allen ein schönes Wochenende.
GYM7 Hechtsheim
Robert-Koch-Straße 25
55129 Mainz
0176 / 27379779
Montag – Freitag: 07.00 – 22.00 Uhr
Samstag & Sonntag: 08.00 – 20.00 Uhr